Mithin gehe es wiederum nur um die Frage einer allfälligen Umnutzung. Der angebliche Mehrverkehr auf der stark befahrenen Erschliessungsstrasse falle nicht ins Gewicht und sämtliches Gewerbe auf dem I.________ lasse sich nicht dem stillen Gewerbe zuordnen. Mit der Bauerneuerung auf der baulich gegebenen Raumstruktur der sechs Einzelzimmer aus dem Jahr 1985, mit der Reduktion von 6 auf 4 Zimmer resp.