4/19 BVD 110/2022/97 wiedergegeben wurde. Teil des strittigen, hier zu beurteilenden Baugesuchs sind somit diese insgesamt fünf Zimmer mit total neun Betten im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss des Hauptbaus des Gebäudes B.________. Davon ist bei der nachfolgenden Beurteilung auszugehen. 3. Baubewilligungspflicht, Zweckentfremdungsverbot