gestützt auf die aufgelegten Akten (mitsamt dem erwähnten Betriebskonzept) in genügender Weise, dass auch das Studio im dritten Obergeschoss Teil dieses Umnutzungsgesuchs war. Trotz der falschen Formulierung handelt es sich zudem um einen untergeordneten Fehler, welcher keine neue Publikation nötig machen würde, zumal in der Umschreibung des Vorhabens gemäss Publikation die Anzahl der Zimmer und Gästebetten korrekt (fünf Zimmer mit neun Betten) 5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 6 Vorakten Regierungsstatthalteramt bbew 047-2021, pag. 33. 7 Vorakten Regierungsstatthalteramt bbew 047-2021, pag. 3 f.