6. Mit Eingabe vom 6. September 2022 reichte das Regierungsstatthalteramt auf Bitte des Rechtsamts die Baugesuchsakten bbew 93/2018 nach. Die Beschwerdeführerin nahm nach verlängerter Frist nochmals mit Eingabe vom 19. September 2022 Stellung. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen