Mit Verfügung vom 15. April 2019 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG1 für den «Einbau 24h Food & Beverage Lounge (Selbstbedienungskiosk mit Aufenthaltsraum); Gastgewerbebetrieb mit 22 Sitzplätzen im Erdgeschoss. Öffnungszeiten täglich bis 00:30 Uhr. Erteilen der Betriebsbewilligung B gemäss Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz (öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank). Erstellen von drei Parkplätzen auf der Parzelle gemäss Baugesuchsplan Parkplatz B.________ 1:200 vom 20. August 2018». Für die «Fassadensanierung: Ersatz von Eternitplatten. Zimmersanierung mit neuer Wohnraumaufteilung und Einbau von Bädern im 1., 2. und 3.