2. Nachdem die Gemeinde feststellte, dass im Gebäude B.________ Bauarbeiten im Gang waren und die Lounge im Erdgeschoss offen war sowie die diversen Zimmer in den Obergeschossen über Buchungsplattformen zur Übernachtung angeboten wurden, reichte die Beschwerdeführerin im Jahr 2018 ein nachträgliches Baugesuch ein. Was die Obergeschosse des Gebäudes betrifft, so hat die Beschwerdeführerin den Umfang dieses nachträglichen Baugesuchs im Verlauf des damaligen Baubewilligungsverfahrens vor dem Regierungsstatthalteramt angepasst. Im ersten Baugesuch vom 1. März 2018 ersuchte sie diesbezüglich sowohl um diverse bauliche Massnahmen (Sanierung alte Zimmer, Reduktion der Zimmer, Einbau von neuen