a) Gemäss ursprünglichem Baugesuch vom 13. Dezember 2021 waren der Abbruch eines Anbaus an der Südfassade, ein Anbau an der Nordfassade, die Sanierung des Wohnhauses sowie die Neueindeckung des Ziegeldachs geplant.9 Mit den im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Plänen sieht die Beschwerdegegnerschaft nun vom Abbruch des Anbaus an der Südfassade und von der Erstellung des Anbaus an der Nordfassade, welcher sich im Gewässerraum befunden hätte, ab.10 Mit diesen neuen Plänen hat die Beschwerdegegnerschaft das von der Vorinstanz bewilligte Projekt geändert. Es handelt sich dabei um eine Projektänderung im Sinne von Art.