Am 3. Oktober 2022 ging dem Rechtsamt eine Projektänderungsgesuch der Beschwerdegegnerschaft ein. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2022 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf und stellte den Verfahrensbeteiligten das Projektänderungsgesuch zu und hielt fest, es erwäge die Entgegennahme des geänderten Vorhabens als Projektänderung und dessen Rückweisung zur Weiterbehandlung an die Gemeinde Thurnen. Die Gemeinde Thurnen erklärte mit Stellungnahme vom 19. Oktober 2022, sie habe nichts gegen die erwogene Rückweisung der Projektänderung zur Weiterbearbeitung einzuwenden. Vom Beschwerdeführer und vom AGR trafen keine Stellungnahmen ein.