3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR verzichtete mit Schreiben vom 17. Juni 2022 auf eine Stellungnahme. Mit Schreiben vom 27. Juni 2022 reichte die Beschwerdegegnerschaft beim Beschwerdeführer eine Beschwerdeantwort ein, welche dieser am 4. Juli 2022 an das Rechtsamt weiterleitete. Die Beschwerdegegnerschaft machte insbesondere geltend, der Massivbau, auf dem der Anbau geplant sei, sei bestehend. Daher komme es betreffend Hochwassergefahr zu keiner weiteren Beeinträchtigung. Eine Besichtigung vor Ort könne die Angelegenheit allenfalls klären.