2. Gegen den Gesamtentscheid der Gemeinde Thurnen reichte der Beschwerdeführer am 2. Juni 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 3. Mai 2022 und die Erteilung des Bauabschlags.