Mit Gesamtentscheid vom 3. Mai 2022 erteilte die Gemeinde Thurnen die Baubewilligung sowie mehrere Ausnahmebewilligungen, unter anderem die Bewilligung für die «Unterschreitung des 1/7 BVD 110/202/96 Gewässerraums». Gleichzeitig mit deren Eröffnung erfolgte die Eröffnung der Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 10. Januar 2022.