2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 2620.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer 1 Parteikosten im Betrag von CHF 2768.60 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 4 und 5 Parteikosten im Betrag von CHF 2983.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.