Die Kalkulationsparameter, insbesondere die Einsehbarkeit der Terrasse, wirken sich unmittelbar auf die lärmrechtliche Situation aus und können die Gesamtbeurteilung beeinflussen. Es kann daher nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Ausmasse der bewirtschafteten Fläche auf der Terrasse im Erdgeschoss nicht klar sind und insbesondere die Einsehbarkeit nicht verlässlich beurteilt werden kann. 30 Beschwerdebeilage 9 des Beschwerdeführers 1, Beschwerdebeilage 6 der Beschwerdeführenden 4 und 5 31 Beilagen zur Stellungnahme der KAPO vom 13. Juni 2022