f) Die Bewilligung des streitigen Bauvorhabens scheitert somit daran, dass eine zuverlässige Lärmbeurteilung gar nicht möglich ist. Gemäss der Stellungnahme der KAPO vom 13. Juni 2022 wären die Planungswerte nachts am Immissionspunkt 1 gerade noch eingehalten, wenn man für die Zeit ab 22.00 Uhr von einem leisen Hintergrundgeräuschpegel ausgeht. Bereits geringfügige Veränderungen an den Kalkulationsparametern könnten dazu führen, dass der Planungswert nachts überschritten würde. Dies wäre insbesondere der Fall, falls die Terrasse beispielsweise als «mässig einsehbar» (statt «kaum einsehbar» gemäss KAPO) zu werten wäre.