Die KAPO ging bei ihrer Lärmbeurteilung davon aus, dass die bestehende Restaurantterrasse 10,5 m x 7,3 m gross sei.31 Eine zuverlässige Definition der als Restaurantterrasse verwendeten Fläche, die der Beurteilung der Einsehbarkeit zugrunde gelegt werden könnte, ist allerdings nicht möglich. Auf die Baubewilligungen von 1975 und 1976 kann nicht abgestellt werden, da diese nicht eingehalten werden. Das Ausmass der nicht baubewilligten Aussenbestuhlung kann auch durch eine Ortsbesichtigung nicht zuverlässig festgestellt werden, da es jederzeit mit sehr geringem Aufwand verändert werden könnte. Die Durchführung eines Augenscheins wäre daher nicht zielführend.