Die nicht baubewilligten bestehenden Aussensitzplätze müssten, um im Rahmen des neuen Betriebskonzepts beibehalten werden zu können, in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren legalisiert werden (vgl. dazu die nachfolgenden Ausführungen). Sie sind daher nicht zur altrechtlichen Anlage zu zählen. Nimmt man die durch die Baubewilligungen von 1975 und 1976 abgedeckten rund 25 Terrassensitzplätze als Ausgangspunkt, so stellt eine Erweiterung um 30 neue Aussensitzplätze mehr als eine Verdoppelung dar. Die KAPO hat demnach seiner Lärmbeurteilung zu Recht die Planungswerte zugrunde gelegt.