Die Bewirtung soll bei der neuen Aussensitzfläche in Form der Selbstbedienung ab dem geplanten Buffet erfolgen. Von dort sollen Mahlzeiten, Snacks und Getränke auch an «Take-away-Kundschaft» verkauft werden.24 Die Änderung des Nutzungskonzepts stellt eine funktionale Veränderung dar und trägt damit ebenfalls dazu bei, dass die Anwendung der Planungswerte als sachgerecht erscheint. 22 BDE 110/2019/179 vom 21. Januar 2020 E. 2d 23 Vgl. Vorakten pag. 62 24 Vgl. Fachbericht der KAPO vom 17. Februar 2022, Vorakten pag. 47 ff. S. 6