Gemäss dem Lärmbeurteilungsbericht der KAPO führt die Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs mit 50 Aussensitzplätzen um eine zusätzliche Aussenbewirtungsfläche mit 30 Sitzplätzen zu einer deutlichen Veränderung des zu erwartenden Immissionsniveaus, so dass die Planungswerte eingehalten werden müssten. Dies bedeute, dass an den Immissionsorten höchstens geringfügige Störungen auftreten dürften. Die Anwendbarkeit der Planungswerte auf das streitige Bauvorhaben wird nicht bestritten und ist überzeugend.