Die KAPO hat demnach die Beurteilung zu Recht nicht auf die neuen Sitzplätze beschränkt, sondern auch die Sitzplätze auf der bestehenden Terrasse in die Beurteilung einbezogen. Die KAPO hat die Immissionspunkte bei der am stärksten von den Immissionen betroffenen Anwohnerschaft sowohl in Bezug auf die bestehende Terrasse als auch in Bezug auf die geplante neue Aussenbewirtungsfläche definiert und geprüft, ob die Planungswerte für die massgebende Empfindlichkeitsstufe III jeweils eingehalten sind.