d) Im Beschwerdeverfahren hat die KAPO mit ihrer Stellungnahme vom 13. Juni 2022 die Excel-Kalkulationsblätter eingereicht, die sie für ihre Lärmbeurteilung an den definierten Immissionspunkten 1 und 2 verwendet hatte. Sie erklärt, dass eines der Kriterien für die Beurteilung des Immissionspunkts 1 angepasst werden müsse, und reichte für den Immissionspunkt 1 auch ein entsprechend angepasstes Kalkulationsblatt ein. Das Rechtsamt hat den Beschwerdeführenden die Stellungnahme der KAPO samt Beilagen zur Kenntnis gebracht.