c) In ihren Beschwerden bringen die Beschwerdeführenden vor, aus dem Fachbericht der KAPO gehe nicht eindeutig hervor, ob die Lärmbeurteilung für die bestehende Terrasse für den Immissionspunkt 1 und für die neue Terrasse für den Immissionspunkt 2 vorgenommen worden sei, wie es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten folgerichtig wäre. In ihrem Fachbericht vom 17. Februar 2022 definierte die KAPO unter Ziff. 5.1.1 den Immissionspunkt 1 für die bestehende Terrasse und den Immissionspunkt 2 für die neu geplanten Sitzplätze als am stärksten betroffen. In Ziff. 6.1.2.1 und 6.1.2.2 wird die Beurteilung jeweils in Bezug auf die am stärksten betroffene Anwohnerschaft vorgenommen.