b) In ihrer Lärmbeurteilung hat die KAPO ausgeführt, dass eine ganzheitliche Betrachtung des Gastgewerbebetriebs vorzunehmen sei. Sie hat die Lärmimmissionen aus dem Inneren des Betriebs, von der bestehenden Terrasse und von den neu geplanten Sitzplätzen auf der bisherigen Grünfläche sowie den Sekundärlärm von Zu- und Wegfahrten etc. betrachtet. Für die Beurteilung der Lärmimmissionen von der bestehenden Terrasse und den neu geplanten Sitzplätzen stützte sie sich auf Anhang 3 der Vollzugshilfe 8.10 des Cercle Bruit zur Ermittlung und Beurteilung des Lärms von öffentlichen Lokalen15.