c) Auch der Beschwerdeführer 1 hat als Einsprecher am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und ist durch die Abweisung seiner Beschwerde formell beschwert. Er ist einer von mehreren Gesamteigentümern der Parzelle Nr. P.________ welche ostseitig an die Bauparzelle angrenzt. Die Beschwerdeführenden 1-3 erläutern in ihrer Beschwerdeschrift, die Parzelle Nr. Q.________ (recte: P.________) habe dem Beschwerdeführer 1 gemeinsam mit dessen Bruder gehört, der am 16. Dezember 2021 verstorben sei. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 seien dessen Erben. Die Beschwerde werde vorsorglich für den Fall, dass die BVD dies als notwendig erachte, durch alle Gesamteigentümer eingereicht.