Eine Begehung vor Ort sei angezeigt. Die Beschwerdeführenden erachten es gemäss ihren Stellungnahmen vom 29. September 2022 als notwendig, dass die Restaurantterrasse und die Parkplätze mit dem Bewilligten in Einklang gebracht würden. Auf eine weitergehende Stellungnahme zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes verzichteten sie. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen