diesbezüglich baupolizeiliche Massnahmen zu ergreifen seien. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu dieser summarischen Einschätzung des Rechtsamtes zu äussern. Die Beschwerdegegnerin erhielt ausserdem Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung. 6 https://www.agi.dij.be.ch/de/start.html 3/16 BVD 110/2022/94