__ nebst den bewilligten 3,5 m x 6,5 m auch weitere, dafür nicht bewilligte Flächen als Restaurantterrasse genutzt würden. Gemäss vorläufiger, summarischer Einschätzung des Rechtsamtes sei ohne baurechtliche Bereinigung dieser Situation eine Bewilligung weiterer Restaurantsitzplätze nicht möglich, da sich die bestehenden, unbewilligten Terrassensitzplätze auf die Lärmimmissionen auswirkten. Soweit die Bauherrin eine Legalisierung der zur J.________strasse verschobenen Parkplätze und der bestehenden, unbewilligten Terrassensitzplätze im Erdgeschoss anstrebe, müsse sie dies mit einem nachträglichen Bau- bzw. Projektänderungsgesuch beantragen. Andernfalls wäre es an der Gemeinde zu prüfen, ob