Stellungnahme vom 13. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerden. Die Gemeinde hat in ihrer Eingabe vom 28. Juni 2022 keinen Antrag zu den Beschwerden gestellt. Die Beschwerdegegnerin hält mit Beschwerdeantwort vom 23. Juni 2022 an ihrem Baugesuch fest. Die Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik, erklärt mit Stellungnahme vom 13. Juni 2022, dass sie in ihrem Fachbericht hinsichtlich des Immissionspunktes 1 für die bestehende Aussenterrasse ab 22.00 Uhr irrtümlich von einem mittleren Hintergrundgeräuschpegel ausgegangen sei. Zutreffend sei diesbezüglich ein leiser Hintergrundgeräuschpegel.