Eventuell sei der angefochtene Entscheid abzuändern oder zu ergänzen; gemäss den Beschwerdebegründungen streben die Beschwerdeführenden die Beschränkung der Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr an. Sie kritisieren die Lärmbeurteilung im erstinstanzlich eingeholten Fachbericht der KAPO, auf den sich der angefochtene Entscheid stützt. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit