2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1-3 am 27. Mai 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführenden 4 und 5 erhoben ebenfalls am 27. Mai 2022 Beschwerde bei der BVD. Sie werden durch die selbe Rechtsanwältin vertreten wie die Beschwerdeführenden 1-3 und haben eine separate, aber weitgehend mit der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1-3 übereinstimmende Beschwerdeschrift eingereicht. Alle Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. April 2022 und sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei der angefochtene Entscheid abzuändern oder zu ergänzen;