Die eingereichten Pläne sahen zunächst die Errichtung eines Verkaufspavillons und das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen auf der Grünfläche westlich des Gartenwegs vor. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführenden 4 und 5 Einsprache. Am 21. Januar 2022 reichte die Beschwerdegegnerin mit einem neuen Baugesuchsformular eine Projektänderung ein. Das Bauvorhaben wurde darin wie folgt umschrieben: «Wir bauen nichts. Zweck: Die bestehende Grünfläche, ausserhalb der Gastrozone, bei schönem Wetter als Bewirtungsfläche nutzen. Dafür werden Tische, Stühle und Sonnenschirme aufgestellt».