1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. September 2021 bei der Gemeinde Brienz (BE) ein Baugesuch ein für die Nutzung der Grünfläche vor dem bestehenden Gastgewerbebetrieb auf Parzelle Brienz (BE) Grundbuchblatt Nr. K.________ als Bewirtungsfläche bei schönem Wetter in der Sommersaison. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich des Uferschutzplans Nr. 21. Dieser weist die Parzelle Nr. K.________ dem Sektor C (Wohn- und Gewerbezone WG3 mit Lärm- Empfindlichkeitsstufe III) zu. Das Bauvorhaben erfordert Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG2) und für Bauten im Gewässerraum (Art. 41c GSchV3).