1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Abschreibungsverfügung der Stadt Biel vom 20. April 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Stadt Biel, Stadtkanzlei, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat