Die Beschwerdeführerin wurde ebenfalls gebeten, innert der erwähnten Frist mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen, anpassen oder einen anfechtbaren Entscheid mit Kostenfolgen wolle. Im gleichen Schreiben wies die Stadt Biel darauf hin, dass sie das Baugesuch als zurückgezogen erachte, falls sich die Beschwerdeführerin innert der angesetzten Frist nicht vernehmen lasse. 6. Mit Verfügung vom 20. April 2022 schrieb die Stadt Biel das Baugesuch ab. Gegen diese Abschreibungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie bittet um nochmalige Prüfung der Angelegenheit.