5. Schliesslich forderte die Stadt Biel die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 13. Juli 2021 wiederholt dazu auf, angepasste Plänen einzureichen, weil die Beschriftungen betreffend die Positionen Nr. 2, 3, 4 und 5 des Baugesuches nicht bewilligungsfähig seien. Die Stadt Biel gewährte der Beschwerdeführerin bis am 30. August 2021 eine letzte Frist zur Nachreichung der Unterlagen. Die Beschwerdeführerin wurde ebenfalls gebeten, innert der erwähnten Frist mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen, anpassen oder einen anfechtbaren Entscheid mit Kostenfolgen wolle.