mehr als 30 Prozent des Garagentors abdecke. Mit E-Mail vom 29. Mai 2020 stellte die Beschwerdeführerin der Stadt Biel angepasste Unterlagen zu. Diese wies die Stadt Biel mit E-Mail vom 5. Juni 2020 mangels Bewilligungsfähigkeit wiederum zur Verbesserung an die Beschwerdeführerin zurück. In der Folge holte die Stadt Biel beim Bundesamt für Strassen eine Stellungnahme zum Baugesuch ein. Dieses äusserte sich im Schreiben vom 29. März 2021 nur zur Reklame an der Nordfassade (vgl. Pos. Nr. 1 des Baugesuchs) und stimmte dieser unter Auflagen zu.