Mit den geforderten Unterlagen sind angepasste Pläne gemeint, damit die Beschriftung der C.________ an der E.________strasse 5 bewilligt werden kann. Deshalb gewähren wir Ihnen gemäss Art. 24 des Baubewilligungsdekrets eine Frist zur Stellungnahme bzw. zur Nachreichung der Unterlagen bis zum 29.05.2020. Im gleichen Schreiben bat die Stadt Biel die Beschwerdeführerin, ihr mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen, es anpassen oder einen anfechtbaren Entscheid mit Kostenfolgen wolle. Weiter wies die Stadt Biel darauf hin, falls sie bis zur erwähnten Frist keine Rückmeldung erhalte, sie das Baugesuch als zurückgezogen erachte.