Mit dem Neubau des Gebäudes wurde auch ein Reklamekonzept am 19.11.2004 bewilligt. Gemäss dem vorerwähnten Konzept, wie bereits Herr D.________ im E-Mail vom 04.08.2014 mitteilte, sind nur Anschriften in Einzelbuchstaben im oberen Bereich der Süd- und Nordfassade möglich. Demnach sind die Beschriftungen Nr. 2, 3 und 4, gemäss Reklamegesuch vom 2014, nicht bewilligungsfähig. Des Weiteren ist die Beschriftung über dem Tor ebenfalls nicht bewilligungsfähig. Auf der Südfassade wäre einzig eine Beschriftung wie auf der Nordfassade machbar und bewilligungsfähig.