3. Mit Schreiben vom 25. März 2020 gelangte die Stadt Biel an die Beschwerdeführerin. Darin erinnerte sie die Beschwerdeführerin daran, dass sie bis heute weder die eingeforderten Unterlagen noch weitere Rückmeldungen erhalten habe. Sie setzte der Beschwerdeführerin bis 6. April 2020 eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme und wies daraufhin, dass sie das Baugesuch als zurückgezogen betrachte, falls sie bis zur erwähnten Frist keine Rückmeldung erhalten habe. Die Beschwerdeführerin meldete sich daraufhin mit Schreiben vom 6. April 2020 bei der Stadt Biel. Darin bemerkte die Beschwerdeführerin, dass sie an der Gestaltung der Beschriftung gemäss ihrem Gesuch festhalten wolle.