2. Die Stadt Biel teilte der Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 4. August 2014 mit, das Gesuch sei von der «Internen Fachgruppe (IFG)» besprochen worden. Über dessen Ergebnisse könne sie wie folgt informieren: Beim Bau wurde für das Gebäude ein Reklamekonzept erarbeitet. Dieses sieht nur Anschriften in Einzelbuchstaben im oberen Bereich der Süd- und Nordfassade vor. Die Anschriften der verschiedenen Firmen müssen untereinander angeordnet werden. Die Reklame an der Nordfassade entspricht dem Konzept. Die lichtdurchlässige Folie und die Tafeln an der West- und Südwestfassade entsprechen nicht dem Konzept und können deshalb nicht bewilligt werden.