1. Die Beschwerdeführerin betreibt an der E.________strasse 5 in Biel auf der Baurechtsparzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. F.________ eine Filiale für die Reparatur und den Service von B.________. Die Baurechtsparzelle überlagert die Stammparzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. G.________, die sich im Eigentum der Stadt Biel befindet. Die Parzellen liegen in der Zone mit Planungspflicht Nr. 9.3, für welche die Überbauungsordnung «E.________strasse – Nord» gilt.1 Am 14. Februar 2014 reichte die Beschwerdeführerin bei der Stadt Biel ein Bau- und Reklamegesuch ein für das Anbringen von Eigenreklamen.