Die in der Wohnzone zugelassenen Gewerbe sind eng ausgelegt, es handelt sich bei den aufgeführten Beispielen um Dienstleistungsbetriebe. Auch in der Wohnund Gewerbezone sind lediglich mässig störende Gewerbe wie Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe und emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe zugelassen.