Die Kernzone (K) ist eine gemischte Zone für «Wohnen», «Gewerbe- und Büronutzung» und «Gastwirtschaften». Hier gilt wiederum die Empfindlichkeitsstufe III. «Nicht störend» bedeutet schliesslich nicht, dass überhaupt kein Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Nutzungen möglich ist, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug des geplanten Vorhabens und der bestehenden Überbauung vorzunehmen.7 Gemäss kommunalem Baureglement soll aber nur Gewerbe zugelassen sein, welches in der Regel nicht stört.