Lotzwil (GBR6) die beiden Nutzungsarten «Wohnen» und «Stille Gewerbe» zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. Der Kommentar GBR besagt dazu folgendes: «Stilles Gewerbe wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (siehe Art. 90 Abs. 1 BauV).». In der Wohnund Gewerbezone (WG) sind nebst Wohnen stille bis mässig störende Gewerbe, Gastgewerbebetriebe, Landwirtschaftsbetriebe ohne Zucht und Mastbetriebe und Verkaufsflächen bis 500m2 zugelassen. Diese Zone ist der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet (Art. 211 GBR).