Stellungnahme vom 30. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde. In seiner Eingabe vom 29. August 2022 äusserte sich der Beschwerdeführer zur Stellungnahme der Vorinstanz. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG2 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.