2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 21. April 2022 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter beantragt er die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Er macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei entgegen den Ausführungen der Vorinstanz zonenkonform und die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör verletzt.