3. Dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1400.00 zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 Parteikosten im Betrag von CHF 1294.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.