- Die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung muss durch ein zeitverzugsloses Einschreiten einer verantwortlichen Person gewährleistet werden. - Die Nutzung der Räumlichkeiten ist bis spätestens 22.00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr gestattet. Im Übrigen wird der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 28. April 2022 bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 700.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.