j) Die Beschwerdeführerin dringt mit ihrem Antrag, die Auflage betreffend Aufenthalt im Freien sei abzuändern, nur teilweise durch, die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 erklären sich zwar in der Stellungnahme vom 2. August 2022 teilweise mit der angepassten Auflage einverstanden. In der Beschwerdeantwort haben sie jedoch die vollständige Abweisung der Beschwerde beantragt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 unterliegen folglich teilweise. 3. Kosten