Die Auflage erlaubt den Aufenthalt von Jugendlichen im Freien explizit nur bis 22.00 Uhr. Eine Verschärfung dieser Auflage ist nicht notwendig. Die von der Fachstelle vorgeschlagenen, angepassten Auflagen gemäss Stellungnahme vom 12. Juni 2022 sind folglich in Abänderung der Auflagen im Gesamtbauentscheid 28. April 2022 aufzunehmen.