sofort auf den Heimweg zu machen und allenfalls noch vor dem Jugendtreff in Gruppen stehen bleiben. Auch aus diesem Grund ist es notwendig und auch zumutbar, dass der Aufenthalt im Freien im Umfeld des Jugendtreffs ab 22.00 Uhr nicht zugelassen ist und die Einhaltung der Auflage auch durch verantwortliche Personen durchgesetzt wird, zumal gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 24. Mai 2022 der Treff sowieso durchgehend durch die Jugendarbeitenden betreut werden soll. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt, dass der Ausschluss von Ausnahmen explizit verfügt wird. Die Auflage erlaubt den Aufenthalt von Jugendlichen im Freien explizit nur bis 22.00 Uhr.